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Was verändert sich durch die Novelle der StVO ab 28.04.2020

Das BMVI (Verkehrsministerium) hat in dieser Novelle den Schwerpunkt auf den Schutz und die Förderung der Radfahrenden gesetzt. Dazu gibt es einige neue Regeln und Verkehrszeichen. Gleichzeitig wurde der Bußgeldkatalog angepasst und einige Strafen drastisch erhöht. 

Was ist neu im Radverkehr?
  • Es wird ein vorgeschriebener Mindestüberholabstand innerorts 1,5 m und außerorts sogar 2 m gegenüber zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Benutzern von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Roller) eingeführt. 
  • Ebenso wird neu vorgeschrieben: rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen innerorts Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Die maximale Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge liegt dann also zwischen 4 - 7 km/h. Wer schneller fährt, kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt werden
  • Die Mitnahme von Personen auf Fahrrädern wird erlaubt, wenn die Fahrräder dafür gebaut und eingerichtet sind und der Fahrende mindestens 16 Jahre alt ist
  • Erweiterung der Grünpfeilregelung für Radfahrende, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich bekommen Radfahrende auch einen eigenen Grünpfeil
  • Generelles Haltverbot auf Fahrradschutzstreifen, um die durchgängige Nutzung der Schutzstreifen zu verbessern
  • Einführung von Fahrradzonen. Das Prinzip der Fahrradstraße wir auf ganze Zonen erweitert. Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen hier nicht behindert oder gefährdet werden und bis zu 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
  • An Kreuzungen und Einmündungen mit einem baulichen Radweg, gilt in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten Parkverbot!
  • Lastenfahrräder können eigene Parkflächen und Ladezonen bekommen, die mit einem eigenen Sinnbild gekennzeichnet werden
  • Es werden Radschnellwege eingeführt und bekommen ebenfalls ein neues Verkehrszeichen.
  • An gefährlichen Stellen kann ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen angeordnet werden. Auch dafür wird es ein neues Verkehrszeichen geben.

Neue Verkehrszeichen und Sinnbilder in Bezug auf Fahrräder:

Quelle: BASt

Neuheiten zu Carsharing und Elektromobilität
  • Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge werden über ein neues Verkehrszeichen kenntlich gemacht und Carsharing-Fahrzeuge müssen zur Nutzung dieser Flächen eine Plakette an der Windschutzscheibe befestigen.
  • Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn hervorgehoben werden.
  • Einführung eines Sinnbilds „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen“
  • Fahrzeugführenden ist die Benutzung von Blitzer-Apps (z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen) während der Fahrt ausdrücklich verboten.

Neue Verkehrszeichen und Sinnbilder in Bezug auf Carsharing:

Quelle: BASt

Umfangreiche Neuregelungen für Bußgelder
  • Verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das verbotene Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden künftig mit bis zu 100 Euro Strafe belegt. (bisher 15 Euro) Bei schwereren Verstößen außerdem  Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz neu 55 Euro. (bisher 15 Euro)
  • Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen neu 35 Euro.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird auf 25 Euro angehoben.
  • das unerlaubte Nutzen oder das Nichtbilden (auch ohne konkreten Gefährdung oder Behinderung) einer Rettungsgasse: 200 - 300 Euro Bußgeld + 2 Punkte im Fahreignungsregister + 1 Monat Fahrverbot.
  • Verdoppelung  der Geldbußen bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen.
  • 1 Monat Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts.
  • Bei der vorschriftswidrigen Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge steigt die Geldbuße von 25 Euro auf 100 Euro.
  • Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren werden demnächst 100 Euro fällig.
Eine komplette Übersicht aller Veränderungen im Bußgeldkatalog findet Ihr auf folgender Internetseite: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html
Quelle: BMVI
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