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Fahrschule Kutscher News

von Karsten Mühlan 19 Feb., 2021
Stand in Thüringen (06.04.2022) Seit Anfang April entfallen die 3G Regeln und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird freiwillig. Wenn möglich, bitten wir unsere Kundschaft und unsere Gäste, sich in den Räumen der Fahrschule mit einer entsprechenden Maske zu bewegen. Sollten Krankheitssymptome auftreten, bitten wir um telefonischen Kontakt oder per E-mail bzw. Kontaktformular. In näherer Zukunft werden wir unseren Theorieunterricht auch wieder in Präsenz abhalten können. Kursteilnehmer informieren wir direkt. Stand in Thüringen (19.11.2021) Ab sofort gelten die neuen Verordnungen des Landes Thüringen und der Stadt Jena. Darin ist festgelegt: Die Stadt Jena setzt ab Freitag eine Musterverfügung des Landes Thüringen um. Damit soll der rasanten Entwicklung der Corona-Fallzahlen begegnet werden. 3G-Regel Die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Vorlage eines Schnelltestes) gilt für: medizinisch verordnete oder therapeutisch notwendige körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen nicht-touristische Hotelaufenthalte kürzer als 72 Stunden Wenn ihr die Fahrschule betreten wollt oder zu Eurer Fahrstunde kommt, werden wir euch um einen entsprechenden Nachweis bitten. Das geht über die bekannten Zertifikate für Geimpfte oder Genesene. Auch möglich sind PCR-Tests die nicht älter als 48 h sind oder aktuelle Schnelltests. Diese könnt ihr zu den Öffnungszeiten vor der Fahrstunde in unserem Büro machen (Kosten 5,-€) oder selbst erbringen oder Zertifikat. Schüler können es auch über ihren Testnachweis der Schule erbringen. Wieder aktuell ist das tragen von FFP2 oder medizinischen Masken und Desinfektionsmaßnahmen. Weiterhin gilt: wer Krankeitssymptome die typisch für Covid19 Erkrankungen sind verspürt - bitte Fahrstund so schnell wie möglich absagen! Bleibt gesund und passt auf euch auf! Stand in Thüringen (30.06.2021) Alle Prüfaufträge und die Gültigkeit aller theoretischen Prüfungen werden durch das Land Thüringen bis zum 31.10.2021 verlängert! Stand in Thüringen (19.02.2021) Ab dem 20.02.2021 ist der Fahrschulbetrieb in Theorie und Praxis unter Einschränkungen wieder möglich. Voraussetzung dafür ist ein Infektionsschutzkonzept, welches vom Gesundheitsamt bestätigt wird. Wir arbeiten gerade an dessen Umsetzung. Unsere Büros in Jena und Hermsdorf werden voraussichtlich am 23.02.2021 wieder erreichbar sein (bitte geänderte Öffnungszeiten beachten). Dort müssen wir besonders auf euren Schutz achten und deshalb wird ein Eintritt: nur einzeln möglich sein ( Eintrittstür muss verschlossen gehalten werden - BITTE KLINGELN) nur möglich mit Mund- Nasenbedeckung sein (medizinisch oder FFP 2 aufwärts) Desinfektion nach betreten des Büros erfordern Wenn möglich bitte unser Anmelde- oder Kontaktformular benutzen. Das erspart euch viel Zeit und mögliche Kontakte können reduziert werden. Um möglichst wenige Kontakte entstehen zu lassen, werden wir bis auf weiteres am Online - Unterricht für die Theorie festhalten. Dazu rüsten wir gerade weiter technisch auf, um euch einen möglichst guten Unterricht zu ermöglichen. Ab dem 23.02.2021 werden wir auch schrittweise unseren praktischen Unterricht wieder aufnehmen. Auch dabei sind besondere Anforderungen an den Infektionsschutz zu beachten. Wir müssen vor allem auf folgende Dinge achten: kontaktlose Fiebermessung vor jeder Fahrstunde Desinfektion vor jeder Fahrstunde regelmäßiges Lüften vor - während - nach jeder Fahrstunde tragen einer Mund- Nasenbedeckung (medizinisch oder FF2 aufwärts) Ausschluss von der Ausbildung bei Erkältungs-/ Coronasymptomen oder einer erhöhten Temperatur (mehr als 37,3 Grad Celsius Bitte habt Verständnis für diese Maßnahmen, denn nur so wird uns die Ausbildung zur Zeit erlaubt und letztendlich dient es dem Schutz von uns allen. Ab sofort können auch wieder Prüfungen für Theorie und Praxis bestellt werden. Das läuft weiterhin über unsere Büros oder eure Fahrlehrer. Das Land Thüringen hat alle Prüfaufträge und gültige Theorieprüfungen, die bis zum 31.12.2020 gültig waren, automatisch bis zum 30.06.2021 verlängert. Alle weiteren Fragen könnt ihr wie üblich gern an euren Fahrlehrer oder die Büros richten. Stand in Thüringen (11.01.2021) Das Land Thüringen hat wegen weiterhin hoher Infektionszahlen den lock down bis zum 31.01. verlängert. Stand in Thüringen (04.01.2021) Das Land Thüringen verlängert automatisch alle noch offenen Prüfaufträge und die Gültigkeit der noch aktuellen theoretischen Prüfungen bis einschließlich zum 30.06.2021. Fahrschüler die bis jetzt noch nicht ihre praktische Prüfung ablegen konnten, haben also dafür jetzt noch Zeit bis zu diesem Datum. Stand in Thüringen (16.12.2020) Ab dem 16.12.2020 treten im Land Thüringen und damit auch in den Städten Jena und Hermsdorf erneut ein lock down in Kraft, der sich auch auf alle Fahrschulen auswirkt! Fahrschulen müssen vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen halten. Stand in Thüringen (14.05.2020) Ab sofort dürfen in Thüringen Fahrschulen wieder offiziell alle Leistungen anbieten. Dadurch kann auch wieder der Betrieb in den PKW-Klassen aufgenommen und die praktische Ausbildung fortgesetzt werden. Dabei sind die Auflagen aus dem Hygienekonzept der jeweiligen Branche zu beachten. Für Euch heißt das konkret: in der Theorie: der Unterrichtsraum und das Büro dürfen nur mit Mund- Nasenschutz betreten werden alle Plätze sind auf 1,5 Meter Abstand angelegt dadurch darf im Unterricht der Mundschutz abgenommen werden nach Betreten der Lehrklasse müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden jeder hat seine eigenen Lehrmaterialien und Schreibgeräte zu benutzen der Unterrichtsraum ist mehrfach zu lüften bei Erkältungs- oder Coronasymptomen darf die Lehrklasse nicht betreten werden in der Praxis: im Fahrzeug ist generell ein geeigneter Mund- Nasenschutz zu benutzen vor Fahrzeugbenutzung sind die Hände zu desinfizieren das Fahrzeug muss während der Ausbildung möglichst gut belüftet werden vor und nach jeder Ausbildungseinheit wird das Fahrzeug desinfiziert und gelüftet es dürfen sich nur der Fahrlehrer und der Auszubildende im Fahrzeug aufhalten (keine Drittperson - Ausnahme Prüfung) Fahrstunden haben grundsätzlich an der Fahrschule zu beginnen und zu enden bei Erkältungs- oder Coronasymptomen darf die Ausbildung nicht stattfinden Stand in Thüringen (04.05.2020) Seit dem 04.05.2020 treten im Land Thüringen und damit auch in den Städten Jena und Hermsdorf weitere Lockerungen in Kraft! Fahrschulen dürfen ab sofort die theoretische Ausbildung für alle Fahrzeugklassen und die praktische Ausbildung in den Klassen AM, A1, A2 und A (alles Zweiradklassen) wieder aufnehmen . Fahrschüler der Motorradklassen werden von uns in den nächsten Tagen kontaktiert. Den theoretischen Unterricht nehmen wir in Jena ab dem Dienstag (05.05.) wieder auf und werden ihn bis auf weiteres täglich anbieten. In Hermsdorf wird jeder Fahrschüler telefonisch informiert. Unsere Büros in Jena und Hermsdorf sind ebenfalls wieder besetzt . Bitte achtet beim Betreten der Büros an die derzeit geltenden Hygieneregeln (Mund- Nasenschutz und einzelnes Betreten der Räume). Gleichzeitig hat auch der DEKRA seine Prüftätigkeit wieder aufgenommen und es können wieder Prüfungen für Theorie und die Motorradklassen angemeldet werden. Weiterhin untersagt ist die praktische Ausbildung in den PKW - Klassen (B, B96 und BE). Stand in Thüringen (27.04.2020) Neue Information des DEKRA: Die Gültigkeit ablaufender Prüfaufträge verlängert sich automatisch bis zum 30.9.2020 . Ablaufende Prüfaufträge werden gegenwärtig durch DEKRA nicht an die Fahrerlaubnisbehörden zurückgesendet. Gleiches trifft auf die Gültigkeit der bestandenen theoretischen Prüfung zu. Es ist keine Einzelausnahme der Fahrerlaubnisbehörden für den Bewerber notwendig, sofern die praktische Prüfung bis zum 30.09.2020 absolviert wird! Stand in Thüringen (18.04.2020) Wir wollen versuchen euch - so weit es geht - über den aktuellen Stand zu informieren, was die Fortsetzung eurer Fahrschulausbildung betrifft. Letzten Donnerstag fand eine Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin statt und die Thüringer Landesregierung hat daraus folgende Schlussfolgerungen gezogen: "I. Anpassung der Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bleiben bis auf weiteres bestehen. Übernachtungsangebote werden bis auf weiteres weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ab dem 27. April 2020 wieder öffnen: Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden, KFZ-Händler ab dem 4. Mai 2020 Friseurbetriebe, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten. Über die Öffnung weiterer Dienstleistungsbranchen wird die Landesregierung in einen zügigen Branchendialog eintreten. II. Bildungssystem Gute Bildung steht auch in der Coronakrise im Vordergrund. Die schrittweise Öffnung der Bildungseinrichtungen behandeln wir mit Priorität. Dabei werden die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern sich auf neue Bedingungen einstellen müssen. Prägend für den weiteren Ablauf bleibt der Schutz der Gesundheit aller. Thüringen wird ab dem 27. April 2020 den Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufnehmen. Dabei beginnen wir mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten." Quelle: https://corona.thueringen.de Leider lässt sich daraus noch nicht konkret ablesen, wie sich das auf Fahrschulen auswirkt. Voraussichtlich wird es aber bis Anfang nächster Woche eine Konkretisierung geben. Im Moment ist erstmal nur sicher, dass die Schließungen nicht vor dem 27.04. aufgehoben werden. Sollte sich etwas verändern, werden wir euch natürlich so schnell wie möglich darüber informieren. Bleibt gesund Euer Team der Fahrschule Kutscher
von Karsten Mühlan 29 Juli, 2020
von Karsten Mühlan 26 Apr., 2020
Das BMVI (Verkehrsministerium) hat in dieser Novelle den Schwerpunkt auf den Schutz und die Förderung der Radfahrenden gesetzt. Dazu gibt es einige neue Regeln und Verkehrszeichen. Gleichzeitig wurde der Bußgeldkatalog angepasst und einige Strafen drastisch erhöht. Was ist neu im Radverkehr? Es wird ein vorgeschriebener Mindestüberholabstand innerorts 1,5 m und außerorts sogar 2 m gegenüber zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Benutzern von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Roller) eingeführt. Ebenso wird neu vorgeschrieben: rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen innerorts Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Die maximale Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge liegt dann also zwischen 4 - 7 km/h. Wer schneller fährt, kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt werden Die Mitnahme von Personen auf Fahrrädern wird erlaubt, wenn die Fahrräder dafür gebaut und eingerichtet sind und der Fahrende mindestens 16 Jahre alt ist Erweiterung der Grünpfeilregelung für Radfahrende , die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich bekommen Radfahrende auch einen eigenen Grünpfeil Generelles Haltverbot auf Fahrradschutzstreifen , um die durchgängige Nutzung der Schutzstreifen zu verbessern Einführung von Fahrradzonen . Das Prinzip der Fahrradstraße wir auf ganze Zonen erweitert. Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen hier nicht behindert oder gefährdet werden und bis zu 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. An Kreuzungen und Einmündungen mit einem baulichen Radweg , gilt in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten Parkverbot! Lastenfahrräder können eigene Parkflächen und Ladezonen bekommen, die mit einem eigenen Sinnbild gekennzeichnet werden Es werden Radschnellwege eingeführt und bekommen ebenfalls ein neues Verkehrszeichen. An gefährlichen Stellen kann ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen angeordnet werden. Auch dafür wird es ein neues Verkehrszeichen geben.
von Karsten Mühlan 14 Apr., 2020
Es hat eine ganze Weile gebraucht, da uns aber das Virus ausgebremst hat, war jetzt die Gelegenheit da. Deshalb können wir Euch ab sofort unsere neue Seite zeigen und hoffen es gefällt Euch... Euer Team von der Fahrschule Kutscher

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