Klasse B (Schlüsselzahl 196)
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Praxis)
- der Fahrlehrer sich zudem davon überzeugt hat, ob das Können einer gleichwertigen Prüfung entspricht
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.